Corona Beschränkungen entfallen auch für Gottesdienste ab 03. April

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Bild: Peter Weidemann In. Pfarrbriefservice.de

Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es wird lediglich der Mindestabstand von 1,5 Meter empfohlen, wo und soweit dies möglich ist. Ebenso wird dringend empfohlen, während des Gottesdienstes eine FFP2 Maske zu tragen.

Es ist keine Höchstteilnehmerzahl mehr festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen, ebenso alle Anmeldeverfahren.

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung ist weiterhin noch nicht gestattet.

Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Die Kommunionspender legen noch Masken an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel “Der Leib Christi” wird gesprochen, ebenso die Antwort “Amen”. Die Mundkommunion erfolgt am Ende der Kommunionausteilung.

An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.

Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es keine weiteren Einschränkungen.